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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2533/14

Datum:
15.06.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2533/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0615.6A2533.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 K 1561/14
Schlagworte:
Probezeit Berufsbegleitende Ausbildung OBAS Seiteneinsteiger
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Studienrätin auf Zulassung der Be¬rufung, mit der sie ihr Begehren auf Verkürzung der Probezeit weiterverfolgt.

Zeiten der berufsbegleitenden Ausbildung nach der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) können nicht auf die nach §§ 51 Abs. 1, 9 LVO NRW abzuleistende Probe¬zeit angerechnet werden.

 
Tenor:

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 € festgesetzt.

 
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