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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2427/14

Datum:
13.05.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2427/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0513.6A2427.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3524/13
Schlagworte:
Urlaub Abgeltung Wiedereingliederung Treuwidrigkeit
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines pensionierten Steueroberinspektors a.D. auf Zulassung der Be¬rufung, mit der er die Abgeltung seines krankheitsbedingt nicht genommenen Erholungsurlaubs weiterverfolgt.

Zur Treuwidrigkeit des Handelns eines Beamten, der während seiner Wiedereinglie-derung Urlaub beantragt, genehmigt bekommt und ihn für eine Familienreise nutzt, für diesen aber nachträglich zusätzlich finanzielle Abgeltung begehrt.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 7.456,47 € festgesetzt

 
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