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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 227/14

Datum:
17.02.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 227/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0217.6A227.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 5509/12
Schlagworte:
Wöchentliche Arbeitszeit Feuerwehrtechnischer Dienst Schwerbehinderung Ungleichbehandlung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Brandoberinspektors auf Zulassung der Berufung, der die Reduzierung seiner wöchentlichen Arbeitszeit um zwei Stunden wegen Schwerbehinderung begehrt.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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