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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2272/13

Datum:
06.03.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2272/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0306.6A2272.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 K 2800/11
Schlagworte:
Feuerwehr Zuvielarbeit Freizeitausgleich Finanzieller Ausgleich Opt-Out-Vereinbarung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Oberbrandmeisters auf Zulassung der Berufung, dessen Klage auf Freizeitausgleich, hilfsweise finanziellen Ausgleich für unionsrechtswidrig geleistete Zuvielarbeit gerichtet ist.

Zur Wirksamkeit einer sogenannten Opt-Out-Vereinbarung, mit der sich ein Beamter zur Leistung einer durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit im feuerwehrtechni-schen Schichtdienst von 54 Wochenstunden bereit erklärt hat.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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