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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2131/14

Datum:
21.12.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2131/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1221.6A2131.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 3988/13
Schlagworte:
Polizeidienstunfähigkeit Laufbahnwechsel Verwendungsmöglichkeit Suchpflicht
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines polizeidienstunfähigen Polizeioberkommissars auf Zulassung der Berufung, der sich mit seiner Klage gegen die Anordnung eines Laufbahnwechsels wendet.

Die Anordnung eines Laufbahnwechsels setzt nicht voraus, dass der Dienstvorge-setzte zuvor nach einer anderweitigen Verwendbarkeit des Beamten in benachbarten Polizeibehörden erfolglos gesucht hat.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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