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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 208/12

Datum:
04.11.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 A 208/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1104.6A208.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 2812/10
Schlagworte:
Reaktivierung Dienstfähigkeit Wiederherstellung Statusamt
Leitsätze:

Erfolglose Berufung eines Steuerobersekretärs a.D., der mit seiner Klage die Reaktivierung begehrt.

 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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