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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2089/14

Datum:
04.08.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2089/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0804.6A2089.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 152/13
Schlagworte:
Altersteilzeit im Blockmodell
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Verwaltungsbeamten auf Zulassung der Berufung, dessen Klage auf die Verpflichtung des Dienstherrn zur Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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