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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2075/13

Datum:
16.01.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2075/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0116.6A2075.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 1845/09
Schlagworte:
Feuerwehr Zuvielarbeit Finanzieller Ausgleich Verjährung Einrede der Verjährung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst auf Zulassung der Berufung, dessen Klage auf einen finanziellen Ausgleich für unionsrechtswidrig geleistete Zuvielarbeit gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

 
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