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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2000/14

Datum:
27.04.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2000/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0427.6A2000.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 K 5460/13
Schlagworte:
Höchstaltersgrenze Kinderbetreuung Kausalität OBAS
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer angestellten Lehrerin auf Zulassung der Beru¬fung, die ihre Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erreichen möchte.

Die Kausalität einer vorangegangenen Kinderbetreuung entfällt jedenfalls dann, wenn ein Bewerber die berufsbegleitende Ausbildung nach der OBAS nicht unmittel¬bar nach Einführung der Ausbildungsmöglichkeit beginnt, sondern weiter als Vertre-tungslehrer im befristeten Angestelltenverhältnis tätig bleibt.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen  jeweils auf die Wertstufe bis zu 19.000,00 € festgesetzt.

 
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