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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1622/14

Datum:
30.04.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1622/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0430.6A1622.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 K 2800/12
Schlagworte:
Ernennung Universitätsprofessor Rücknahme Arglist Täuschung Ermittlungsverfahren Ausland
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Bewerbers, der sich mit seiner Klage gegen die Rücknahme der Ernennung zum Universitätsprofessor wehrt.

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Universität ihre Rücknahmeentscheidung auf das Verschweigen von im Ausland (Schweiz) anhängi-gen Ermittlungsverfahren stützt.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis zu 95.000,00 € festgesetzt.

 
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