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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1558/14

Datum:
02.02.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1558/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0202.6A1558.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 1837/13
Schlagworte:
Polizeidienstfähigkeit Polizeidienstunfähigkeit Stereosehen Raumsinn
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Polizeikommissarin auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem ihre Klage gegen die Feststellung ihrer Polizeidienstunfähigkeit ge-mäß § 116 Abs. 1 LBG NRW abgewiesen worden war.

Der Umstand, dass dem Dienstherrn die fehlende gesundheitliche Eignung des (künftigen) Polizeivollzugsbeamten (möglicherweise) bereits im Einstellungszeitpunkt bekannt war oder von ihm hätte erkannt werden können, steht der Rechtmäßigkeit der späteren Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit nicht entgegen.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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