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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1557/14

Datum:
29.07.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1557/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0729.6A1557.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 2867/13
Schlagworte:
Vorbereitungsdienst Wiedereinstellung Lehramt Prüfungsverfahren Bundesland
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem die Klage eines Bewerbers auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt im Land Nordrhein-Westfalen abgewiesen worden war.

§ 5 Abs. 2 Satz 6 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 10. April 2011 (GV. NRW. S. 218 – OVP NRW –), der die Einstellung in den Vorbereitungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen an das Vorliegen zwingender sozialer Gründe im Einzelfall knüpft, wenn der Bewerber in einem anderen Bundesland bereits in ein Prüfungsverfahren zum Ablegen einer entsprechenden Staatsprüfung eingetreten ist, setzt nicht voraus, dass dieses Prüfungsverfahren im Zeitpunkt der begehrten (Wieder-)Einstellung (formal) noch andauert.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 8.000,00 Euro festgesetzt.

 
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