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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 154/15

Datum:
15.06.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 154/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0615.6A154.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 1112/14
Schlagworte:
Prüfung Laufbahnprüfung Rücktritt Rücktrittserklärung Unverzüglichkeit Glaubhaftmachung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag des beklagten Landes auf Zulassung der Berufung gegen ein Ur-teil, mit dem es zur Zulassung der Klägerin zur Wiederholung einer Laufbahnprüfung im Polizeivollzugsdienst verpflichtet worden war.

Zur hinreichenden Eindeutigkeit und Unverzüglichkeit der Rücktrittserklärung von einer Laufbahnprüfung.

Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Gründe für den Prüfungs-rücktritt.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt

 
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