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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1443/14

Datum:
26.03.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1443/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0326.6A1443.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 5 K 1354/13
Schlagworte:
Freie Heilfürsorge Polizeivollzugsdienst Polizeidienstfähigkeit Polizeidiensttauglichkeit Zahnlosigkeit Vollprothese Zahnimplantat
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Kriminalhauptkommissars auf Zulassung der Berufung, dessen Klage auf Erstattung der zur Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit notwendigen Implantatversorgung im Rahmen der freien Heilfürsorge abgewiesen worden war.

Die in dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Justiz „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit (PDV 300)“ formulierten Anforderungen an die Polizeidiensttauglichkeit sind nicht uneingeschränkt auf die Beurteilung der Polizeidienstfähigkeit übertragbar.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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