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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 137/15

Datum:
03.08.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5.Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 137/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0803.5B137.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 20 L 2583/14
 
Tenor:

Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. Januar 2015 wird abgelehnt.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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