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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 2202/15.A

Datum:
30.12.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 A 2202/15.A
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1230.5A2202.15A.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 K 6053/14.A
 
Tenor:

Der Antrag der Kläger auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt C.      aus D.        wird abgelehnt.

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. August 2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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