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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 913/15

Datum:
30.11.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 913/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1130.4E913.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 3 L 777/15
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Streitwertfestsetzung für das erstinstanzliche Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 4. September 2015 wird als unzulässig verworfen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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