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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 709/15

Datum:
24.07.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 709/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0724.4B709.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L1780/15
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom

2. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 750,00 Euro festgesetzt.

 
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