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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 1800/11

Datum:
23.01.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 1800/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0123.4A1800.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 K 5333/08
 
Tenor:

Das Berufungsverfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).

 
 

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