Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 122/14.PVB

Datum:
27.04.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 A 122/14.PVB
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0427.20A122.14PVB.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 33 K 6241/12.PVB
Schlagworte:
Personalrat, Sitzung, Ladung, Tagesordnung, Beratungsgegenstand, Wahl, Stellvertreter, Vorsitzender, Sprecher, Gruppe
Normen:
BPersVG § 34 Abs. 2 Satz 3
Leitsätze:

1. Soll im Personalrat über die Neu¬besetzung der Funktionen des stellvertretenden Vorsitzenden und des Sprechers einer im Personalrat vertretenen Gruppe beraten und gegebenenfalls auch entschieden werden, bedarf es im Regelfall einer so deutlichen Bezeichnung des Tagesordnungspunktes in der mit der Ladung versandten Tagesordnung, dass für die einzelnen Personalratsmitglieder ohne weiteres erkennbar ist, dass diese Fragen Beratungsgegenstand der anstehenden Personalratssitzung sein sollen.

2. Ein Beschluss des Personalrats ist rechts¬widrig, wenn der Beratungs¬gegenstand erst in der Personalratssitzung auf die Tagesordnung gesetzt wird und nicht alle anwesenden Personalratsmitglieder mit der Behandlung dieses Tagesord-nungspunktes einverstanden sind (im Anschluss an BAG, Beschlüsse vom 9. Juli 2013 1 ABR 2/13 (A) , vom 22. Januar 2014 7 AS 6/13 und vom 15. April 2014 1 ABR 2/13 (B) ).

 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Es wird festgestellt, dass ein Beschluss des Beteiligten zu 1. rechtswidrig ist, wenn der Beratungsgegenstand erst in der Personalratssitzung auf die Tagesordnung gesetzt wird und nicht alle anwesenden Personalratsmitglieder mit der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes einverstanden sind.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank