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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 933/15

Datum:
20.11.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 933/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1120.1B933.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 13 L 1052/15
Schlagworte:
Bewerbungsverfahrensanspruch Beförderung Versetzung Planstelle
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2
Leitsätze:

Ein Bewerber darf aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Beförderungsstelle mit einer Planstelle bei einer bestimmten Dienststelle verbunden ist, welcher dieser Bewerber nicht angehört, und eine Versetzung nicht beabsichtigt ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Verfahren erster und zweiter Instanz auf jeweils 12.684,11 Euro festgesetzt.

 
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