Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 813/15

Datum:
30.10.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 813/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1030.1B813.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 L 1111/15
Schlagworte:
Bewerbungsverfahrensanspruch Beurteilungsbeitrag Berichterstatter Plausibilisierung
Normen:
BLV § 50 Abs. 1 Satz 1
Leitsätze:

Das in § 50 Abs. 1 Satz 1 BLV geregelte Erfordernis, nach welchem die dienstlichen Beurteilungen in der Regel von mindestens zwei Personen erfolgen, verlangt für den Regelfall, dass (mindestens) zwei Beurteiler tätig werden.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die an den Beigeladenen erfolgte Übertragung des Dienstpostens […] nach Zustellung dieses Gerichtsbeschlusses unverzüglich rückgängig zu machen und den Dienstposten nicht erneut an den Beigeladenen zu übertragen, bis über die Bewerbung des Antragstellers im vorliegenden Auswahlverfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen tragen die Antragsgegnerin zu 4/5 und der Antragsteller zu 1/5.

Der Streitwert wird für das Verfahren zweiter Instanz auf 23.059,78 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank