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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 220/14

Datum:
25.03.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 220/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0325.1A220.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 4356/12
Leitsätze:

Ein Beamter hat nach den Beihilfevorschriften des Landes keinen Anspruch auf Beihilfe zu den Aufwendungen für ein potenzsteigerndes Mittel (hier: Cialis), wenn dieses zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion ärztlich verordnet wird, die ihre Ursache in einem an sich behandlungsbedürftigen oder nicht mehr behandelbaren Leiden hat.

 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 125,27 Euro festgesetzt.

 
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