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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 2111/13

Datum:
25.02.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 2111/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0225.1A2111.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 K 6091/12
Leitsätze:

Eine Suchpflicht des Dienstherrn nach § 44 Abs. 3 und 4 BBG besteht nicht, wenn der Beamte aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich keinerlei Dienst in einem seiner oder einer anderen Laufbahn zugehörigen Amt mehr leisten kann oder dabei erhebliche Fehlzeiten zu erwarten wären.

 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 35.000 Euro festgesetzt.

 
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