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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 266/15

Datum:
03.03.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 266/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0303.19B266.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 11 L 180/15
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der  Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert im Beschwerdeverfahren beträgt 2.500,-- Euro.

Der Tenor des Beschlusses soll den Beteiligten vorab bekannt gegeben werden

 
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