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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 635/14

Datum:
25.08.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 635/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0825.18B635.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 12 L 81/14
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR festgesetzt.

 
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