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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 81/15

Datum:
15.04.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 81/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0415.16B81.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 6 L 1333/14
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 12. Januar 2015 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert und der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage VG Arnsberg 6 K 3419/14 abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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