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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 1374/14

Datum:
21.01.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 1374/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0121.16B1374.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 11 L 1910/14
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. November 2014 ‑ Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe ‑ wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten des Verfahrens werden nicht erstattet.

Das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist gerichtsgebührenfrei; die im Prozesskostenhilfeverfahren entstandenen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.

 
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