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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 104/15

Datum:
02.03.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 104/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0302.16B104.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 11 L 2227/14
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 5. Januar 2015 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Köln 11 K 5945/14 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

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