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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 1026/14

Datum:
05.01.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 1026/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0105.16B1026.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 1072/14
 
Tenor:

a)      innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung dieses Beschlusses an seine Prozessbevollmächtigten mit einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung einen Vertrag zum Nachweis seiner geltend gemachten Drogenfreiheit zu schließen, wonach während der Dauer der aufschiebenden Wirkung innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten auf seine Kosten bis zu drei Drogenscreenings in Form von Urinuntersuchungen durchzuführen sind, und hiervon der Antragsgegnerin eine Ablichtung zukommen zu lassen;

b)      diesen Vertrag zu erfüllen und der Antragsgegnerin jeweils unverzüglich Ablichtungen von den Ergebnissen der Drogenscreenings vorzulegen.

 
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