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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 2007/11

Datum:
13.03.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 A 2007/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0313.16A2007.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 11 K 125/10
 
Tenor:

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13. Juli 2011 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 4.032 Euro festgesetzt.

 
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