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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 B 45/15

Datum:
12.01.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 B 45/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0112.15B45.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 1 L 54/15
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss unter gleichzeitiger Zurückweisung der Beschwerde der Antragstellerin mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
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