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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 540/15

Datum:
10.06.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 540/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0610.13B540.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 9 L 386/15
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 16. April 2015 wird verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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