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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 2134/14

Datum:
15.05.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 A 2134/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0515.13A2134.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 3467/13
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 3. September 2014 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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