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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 992/14

Datum:
13.02.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 992/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0213.12E992.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 9905/13
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 10.000 EUR festgesetzt.

Außergerichtliche Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

 
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