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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 215/15

Datum:
13.03.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 215/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0313.12B215.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2 L 197/15
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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