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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 782/15

Datum:
24.08.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 782/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0824.12A782.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 13 K 2667/14
 
Tenor:

Der Klägerin wird für das zweitinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin N.      aus C                                          beigeordnet.

Die Berufung des Beklagten wird zugelassen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung im Berufungsverfahren vorbehalten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

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