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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 2431/14

Datum:
16.10.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 2431/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1016.12A2431.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 26 K 7005/13
 
Tenor:

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin H.       aus H1.           wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskosten-freien Berufungszulassungsverfahrens.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

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