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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 2254/14

Datum:
29.10.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 2254/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:1029.12A2254.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 2076/12
 
Tenor:

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt T.     aus B.      wird abgelehnt.

Der Klägerin wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Antragsbegründungsfrist gewährt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskosten-freien Berufungszulassungsverfahrens.

 
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