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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 1907/14

Datum:
30.06.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 1907/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0630.12A1907.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 K 2698/13
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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