Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 11 A 1838/14

Datum:
16.09.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 A 1838/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0916.11A1838.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 7 K 3449/13
Schlagworte:
Adoption, Aufnahmebescheid, Einbeziehung, nachträglich, Spätaussiedler
Normen:
BVFG § 27
Leitsätze:

Nach der Aussiedlung der Bezugsperson adoptierte Abkömmlinge können nicht nachträglich gemäß § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson einbezogen werden.

 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungs-verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank