Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 11 A 1747/14

Datum:
16.09.2015
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 A 1747/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2015:0916.11A1747.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 10 K 3558/13
Schlagworte:
Aufnahmebescheid Einbeziehung nachträglich Spätaussiedler
Normen:
BVFG § 27
Leitsätze:

Zur Frage der nachträglichen Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid gemäß § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG, wenn die einzubeziehende Person sich nach der Übersiedlung des Spätaussiedlers vorübergehend in Deutschland aufgehalten hat (hier: Abschie¬bung ins Aussiedlungsgebiet nach Aufenthalt von September 1999 bis Anfang 2004).

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert.

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Bundesverwaltungsamtes vom 13. November 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. Mai 2013 verpflichtet, F.     Q.        in den der Klägerin erteilten Aufnahmebescheid vom 25. Februar 1993 einzubeziehen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank