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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 934/14

Datum:
17.09.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 934/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0917.7B934.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 8 L 1161/14
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner; die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

 
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