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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 363/14

Datum:
04.07.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 363/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0704.7B363.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 110/14
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller  trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind  erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 Euro festgesetzt

 
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