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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1069/13

Datum:
21.02.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1069/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0221.7B1069.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 380/13
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

 
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