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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 217/14

Datum:
24.04.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 217/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0424.7A217.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 K 5257/12
 
Tenor:

Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 33.750,00 Euro festgesetzt.

 
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