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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 914/13

Datum:
04.08.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 914/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0804.6E914.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 6 K 1220/13
Schlagworte:
Einstellung Vorstellungsgespräch Schadensersatz Entschädigung Behinderter Bewerber
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG.

Zur unterbliebenen Einladung eines die Höchstaltersgrenze überschreitenden, behinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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