Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 742/13

Datum:
28.07.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 742/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0728.6E742.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 373/10
Schlagworte:
Kostenerinnerung Unrichtige Sachbehandlung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde gegen die Auferlegung von Sachverständigenkosten.

Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne von § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG ist erst dann gegeben, wenn ein offensichtlich schwerer Verfahrensfehler vorliegt oder das Gericht das materielle Recht offensichtlich und eindeutig verkannt hat.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank