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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 578/14

Datum:
15.07.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 578/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0715.6E578.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 2938/12
Schlagworte:
Arbeitsgerichtsbarkeit Bürgerliche Streitigkeit Hochschulnebentätigkeitsverordnung Kostenentscheidung Liquidationsvereinbarung Öffentlich-rechtliche Streitigkeit Rechtsweg Zwischenverfahren
Leitsätze:

Erfolgreiche Beschwerden gegen die Verweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht.

Klagt ein Universitätsklinikum Ansprüche gegen einen Klinikdirektor ein, der als Uni-versitätsprofessor in einem Beamtenverhältnis stand, und stützt es sich dabei auf dessen Rechtsbeziehung zur Hochschule sowie auf die eigene Fürsorgepflicht den anderen Klinikdirektoren gegenüber, so betrifft die Klage eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, für die der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.

Waren beide Prozessbeteiligten mit ihrem Rechtsmittel gegen eine Rechtswegverweisung erfolgreich, so ist keine Kostenentscheidung zu treffen.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

 
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