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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 498/14

Datum:
10.06.2014
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 498/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2014:0610.6E498.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 265412
Schlagworte:
Streitwert Prüfung Laufbahnprüfung Modulprüfung Teilmodulprüfung
Leitsätze:

Erfolgreiche Beschwerde des beklagten Landes auf Herabsetzung des vom Verwal-tungsgericht festgesetzten Streitwertes in einem auf die Neubewertung einer Fach-modulprüfung (praktische Prüfung im Fachmodul 3 – Gefahrenabwehr/Einsatz –) im Rahmen der Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst) gerichteten Klageverfahren.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Streitwertfestsetzung wird für das erstinstanzliche Verfahren unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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